zurück zur Startseite Tennis

 

Spiel-und Platzordnung der Tennisabteilung KSV Unterkirchberg

Die Spiel-und Platzordnung kann nicht Rücksichtnahme, freundschaftlichen Umgang und gelegentliche großzügige Nachsicht ersetzen. Sie gibt nur den Rahmen, der dies ermöglichen soll.


1. Die Tennisplätze stehen allen aktiven Mitgliedern der Tennisabteilung zur Verfügung, soweit ein Spielbetrieb möglich ist. Über die Nichtbespielbarkeit entscheidet der Platzwart.
Falls kein Platzwart anwesend ist entscheidet ein Mitglied der Abteilungsleitung.

2. Jedes Mitglied erhält gegen Pfand einen Schlüssel und eine Spielmarke (Namenskarte), diese sind nicht übertragbar. Verluste sind zu melden und kostenpflichtig zu ersetzen.

3. Nichtmitglieder der Tennisabteilung können als Gäste die Plätze gegen einen Kostenbeitrag gemäß Beitragsordnung mit einem spielberechtigten Mitglied bespielen. Für die Abführung der Spielgebühren ist das betreffende Mitglied verantwortlich. Bei Gastspielern ist vor Spielbeginn eine Eintragung in die Gästeliste notwendig. Bei starkem Andrang darf maximal ein Platz ab 17.00 mit Gastspielern belegt werden.
Für Unfälle von Nichtmitgliedern wird nicht gehaftet.
Für Mitglieder der Tennisabteilung TSG Oberkirchberg entfällt bis auf Widerruf der
Kostenbeitrag.

4. Spielmodus: Die Belegung der Plätze erfolgt durch Anbringung von Namenskarten (bei Doppel vier Stück hochgestellt) auf der Spieltafel. Die Belegung kann nur bei ununterbrochener Anwesenheit mindestens eines Spielers von der Belegung bis zum Spielbeginn erfolgen. Erst nach Beendigung des Spieles darf neu gesetzt werden. Platz 1 kann am Spieltag vorreserviert werden. Sollte wegen fehlender Partner fünf Minuten nach Belegungstermin ein Spielbeginn nicht möglich sein, gilt der Belegungstermin als verfallen.
Die Spielzeit beträgt maximal 60 Minuten (Doppel 120 Minuten). Jeder einzelne Spieler ist verpflichtet, rechtzeitig vor Ende seiner Spielzeit die Plätze abzuziehen, die Linien zu kehren und – sofern erforderlich – auch zu wässern.

5. Die Plätze dürfen nur mit für Sandplätze geeigneten Tennisschuhen und der üblichen Tenniskleidung betreten werden.

6. Die Spieler und die Begleitpersonen haben die Plätze und die Platzeinrichtung pfleglich zu behandeln. Mutwillige Beschädigungen werden auf Kosten des Verursachers beseitigt.
Schäden sind sofort zu melden.

7. Zuschauer haben sich auf den Plätzen so zu verhalten, dass der Spielbetrieb nicht gestört wird.

8. Montag bis Freitag ab 17.00 Uhr, Samstag ab 14.00 Uhr und an Sonn-und Feiertagen ganztags sind die Plätze grundsätzlich für aktive Mitglieder freizuhalten. Kinder und Jugendliche mit ermäßigtem Jahresbeitrag müssen die Plätze in der Hauptspielzeit bei Belegungswunsch durch vollzahlende Mitglieder zum Ende der Spielstunde freimachen.
Bei großem Spielandrang sind die Spieler gehalten, Doppelspiele den Einzelspielen vorzuziehen.
Forderungsspiele (z.B. im Rahmen der Vereinsmeisterschaften) gehen dem üblichen Spielbetrieb vor und sind zeitlich nicht begrenzt.
Ständige Termine gemäß jeweiliger Terminübersicht gehen dem üblichen Spielbetrieb ebenfalls vor.

9. Trainer werden von der Abteilungsleitung zugelassen. Trainerstunden werden von der Abteilungsleitung festgelegt und organisiert.

10. Die Abteilungsleitung ist berechtigt, die Plätze für abteilungsinterne Wettbewerbe, Clubmeisterschaften, Wett-und Verbandsspiele zu belegen.

11. Alle Abteilungsmitglieder sind verpflichtet, Mitglieder, die gegen diese Platzordnung verstoßen, der Abteilungsleitung zu melden. Nach einmaliger Verwarnung kann von der Abteilungsleitung ein befristetes Spielverbot ausgesprochen werden.

12. Der allgemein zugängliche Teil des Tennisheimes ist für die Benutzung der Mitglieder vorgesehen. Die Einrichtung des Tennisheimes ist sorgfältig zu behandeln, auch Umkleide- und Sanitärbereiche. Das Tennisheim darf nicht mit Tennisschuhen betreten werden.

13. Die Spiel- und Platzordnung wird in der jeweils gültigen Form ausgehängt und kann falls notwendig von der Abteilungsleitung kurzfristig geändert oder ergänzt werden. Auch ohne gesonderte Mitteilung sind solche Änderungen für die Mitglieder bindend.

 Januar 2010